Wahlärztin

Ein Wahlarzt ist ein freiberuflich tätiger Arzt, der in keinem Vertragsverhältnis zu Trägern der sozialen Krankenversicherung steht.

Die ärztliche Leistung wird über ein Privathonorar mit dem Patienten verrechnet, der dann die Möglichkeit hat, bei seiner Krankenkasse einen Rückersatz zu beantragen (Höhe abhängig von Ihrer Versicherung).

Unsere Honorargestaltung orientiert sich an den Tarifen der Krankenkasse. Die Bezahlung erfolgt direkt in der Ordination mittels Bankomatkassa oder über Zahlschein. Gerne sind wir Ihnen bei der Einreichung der Honorarnote behilflich, um Ihren bürokratischen Aufwand so gering wie möglich zu halten.


Rezepte, Verordnungen und Überweisungen sind gleichermaßen gültig.

Zeitnahe Terminvereinbarung

Zeit für ausführliches Gespräch

Individuelle und persönliche Betreuung

Flexible Ordinationszeiten

Keine oder nur kurze Wartezeiten

Um Wartezeiten zu vermeiden, ersuchen wir um verbindliche und pünktliche Einhaltung der vereinbarten Termine. Falls Sie verhindert sind, bitten wir um rechtzeitige Stornierung mindestens 1 Werktag vorher, um den Termin anderen wartenden Patienten zur Verfügung stellen zu können.


Für Termine, die nicht rechtzeitig abgesagt werden, behalten wir uns vor, im wiederholten Fall ein Ausfallshonorar zu verrechnen.